Was man bei Flugreisen beachten muss

Ernsthafte medizinische Zwischenfälle sind bei Flugreisen glücklicherweise selten und können oft durch ärztliche Beratung und rechtzeitige Planung vermieden werden.

Je nach Flughöhe herrscht in der Kabine ein Druck, der einer Höhe von ca. 2.000 m über dem Mee­resspiegel entspricht. Dabei sinkt die alveoläre Sauerstoffspannung von 105 mm Hg auf etwa 77 mm Hg. Die arterielle Sauerstoffsättigung nimmt um bis zu 10 % ab. Während diese Veränderungen Ge­sunde nicht beeinträchtigen, können sie Personen mit koronarer Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, chronischen Lungenerkrankungen und Anämie gefährden. Bei ausgeprägter Ruhedyspnoe, instabiler Angina pectoris, medikamentös nicht beherrschter Herzinsuffizienz oder Rhythmusstörung sowie schwerer Blutarmut (Hämoglobin unter 7,5 g/dl) sollen Flugreisen besser unterbleiben. Gleiches gilt bis mindestens zehn Tage nach unkompliziertem Herzinfarkt. Für Personen mit schwerer chronischer Atemwegserkrankung empfiehlt es sich, die Blutgase vor Reiseantritt zu bestimmen, um einen mögli­chen Sauerstoffbedarf bereits vor Flugbeginn zu erkennen. Transportable Sauerstoffgeräte dürfen mit an Bord genommen werden (vorher die Fluggesellschaft kontaktieren!).

Trockene Kabinenluft und Aufregung begünstigen Asthmaanfälle. Bei schwerer Erkrankung kann die vor­beugende Einnahme von 5 bis 10 mg Prednisolon (DECORTIN  H u. a.) ab zwei Tage vor dem Flug hilfreich sein. Notfallmedikamente wie Asthmasprays oder Nitroglyzerin (NITROLINGUAL u. a.) gehören ins Handgepäck (Bestimmungen über Flüssigkeiten beachten!).

Durch den niedrigen Kabinendruck in der Höhe dehnen sich Gase um etwa 30 % aus. Dieser auch am Knacken in den Ohren feststellbare Effekt verursacht Schmerzen, wenn die Ohrtrompete z. B. bei Infektionen verschlossen ist und einen Druckausgleich verhindert. Im Extremfall droht eine Trom­melfellperforation. Abschwellende Nasentropfen verschaffen Linderung. Aus einem Pneumothorax kann sich ein Spannungspneu entwickeln. Dehnt sich in den Darm eingebrachte Luft (z. B. nach Ko­loskopie) oder freie abdominelle Luft nach einer Bauchoperation aus, können Schmerzen, Blutungen und Nahtüberdehnung bis zur -ruptur resultieren. Eine Flugreise ist deshalb frühestens zehn Tage nach Operation eines Hohlorgans und drei bis vier Wochen nach unkompliziertem Thoraxeingriff inklusive erfolgreicher Drainage eines Pneumothorax erlaubt. Wurde während einer Augenoperation Gas injiziert, muss ein Augenarzt die vollständige Absorption zuvor bestätigen.

Die Enge im Flugzeug bietet wenig Bewegungsmöglichkeiten. Zur Vorbeugung einer tiefen Venenthrombose empfiehlt es sich, auf langen Flügen regelmäßig umherzugehen, Wadenübungen zu machen und gegebenenfalls Kompressionsstrümpfe zu tragen. Besonders gefährdet sind Personen mit Risikofaktoren wie Herzschwäche oder Frauen, die die „Pille“ einnehmen. Schwangere sollen ab der 37. Schwangerschaftswoche nicht mehr fliegen, Frauen mit Mehrlingsschwangerschaft, Zervixinsuf­fizienz, Blutungen, verstärkter Gebärmutteraktivität oder durchgemachter Frühgeburt nicht im letzten Schwangerschaftsdrittel. Bis zum siebten Lebenstag können Neugeborene auf Flügen in bedrohliche Sauerstoffnot geraten, weil ihre Alveolen oft noch nicht voll entfaltet sind.

Die Zeitverschiebung durch Fernreisen bringt nicht nur den Tag-Nacht-Rhythmus durcheinander („Jet Lag“), sondern z. B. auch eine Insulin- oder Antiepileptikatherapie. Eine Anpassung des Behand­lungskonzepts ist rechtzeitig zu planen. Ein Typ-I-Diabetiker beispielsweise, der im Rahmen einer intensiven Insulintherapie morgens Basalinsulin angewendet hat, wird bei seiner Ankunft in New York um 15 Uhr Ortszeit (21 Uhr MEZ) eine weitere Dosis Verzögerungsinsulin zur Überbrückung der nächsten sechs Stunden spritzen (ca. 1 I.E./h, zusätzlich Normalinsulin bei Mahlzeiten) und beim Zubettgehen dann die übliche Nachtdosis.

Sollten Betäubungsmittel (Opioidanalgetika u. a.) in ein EU-Land mitgenommen werden, das dem Schengener Abkommen beigetreten ist, reicht ein vom Arzt ausgefüllter Vordruck der Bundesopium­stelle aus. Für andere Ziele muss der Patient neben einer ärztlichen Bescheinigung eine Einfuhrge­nehmigung des Reiselandes vorweisen.

Fazit:

Ernsthafte Zwischenfälle bei Flugreisen sind selten. Die geringere Sauer­stoffsättigung des Blutes aufgrund des niedrigen Kabinendrucks bedroht Herz- und Lungenkranke sowie Personen mit schwerer Blutarmut. Bei Ri­sikoschwangerschaft (Mehrlingsschwangerschaft, Zervixinsuffizienz u. a.) sollen Flugreisen im letzten Trimenon unterbleiben.